FAQs zu Fortbildungsprüfungen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu Fortbildungsprüfungen. Sollte noch etwas unklar sein, können Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner wenden oder eine Mail schreiben.
Diese Liste wird laufend aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Allgemein
Die Zulassungsvoraussetzungen sind für jeden Abschluss in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Auf unsere Homepage finden Sie unter jedem Abschluss auch die dazugehörigen Zulassungsvoraussetzungen.
Alle angebotenen Prüfungstermine finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Abschlusses .
Die Anmeldung erfolgt über unser Online-Portal.
Bitte laden Sie im Online-Portal unter anderem Ihr Berufsausbildungszeugnis und Arbeitsbescheinigungen hoch.
Laden Sie die Dokumente (Ausbildszeugnis, Arbeitszeugnis usw.) über das Online-Portal hoch. Über den Button “Zulassungsantrag”.
schriftliche Prüfung
Kommunikationsfähige Geräte (Mobiltelefone, Smart-Watch, etc.) sind im Prüfungsraum nicht zugelassen. Bitte lassen Sie diese Geräte direkt Zuhause oder im Auto.
Die Einladung zur Prüfung mit dem Prüfungsort und den Prüfungszeiten erhalten Sie ca. 4 bis 6 Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail.
Bei der schriftlichen Prüfung sind Taschenrechner zugelassen, die nicht kommunikationsfähig (nicht internetfähig) sind.
Die aktuell gültige Hilfsmittelliste erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung. Bei bundeseinheitlichen Prüfungen können Sie die Hilfsmittelliste auch auf der Homepage der DIHK Bildungs GmbH einsehen.
Diese Unterlagen können Sie zentral bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen. Der direkte Bezug über die IHK Niederbayern ist nicht möglich.
Ein absolutes Muss sind: Personalausweis, ggf. Zahlungsbeleg, Schreibmaterial
Empfehlen würden wir Ihnen außerdem: erlaubte Hilfsmittel, Uhr, Verpflegung und Getränke, ggf. Korrekturmaus, Ersatztaschenrechner.
Lösungsbögen und Konzeptpapier erhalten Sie von uns. Eigene Blöcke oder Schreibunterlagen sind nicht zugelassen.
Der Zahlungsbeleg ist nur erforderlich wenn Sie die Prüfungsgebühr sehr kurzfristig (später als eine Woche vor der Prüfung) überwiesen haben. Wenn der Arbeitgeber die Prüfungsgebühr bezahlt, ist kein Beleg notwendig.
Bitte lesen Sie sich hierzu unser Merkblatt zur Verwendung von Gesetztestexten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 144 KB) durch. Bitte vergewissern Sie sich vor Prüfungsbeginn, dass keine Notizzettel oder Einlegeblätter in den Gesetzestexten vergessen wurden.
Setzen Sie sich bitte umgehend – vor Prüfungsbeginn – mit uns in Verbindung. Die Abmeldung muss immer schriftlich erfolgen (gerne auch per E-Mail). Treten Sie rechtzeitig vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt und Sie können beim nächsten Termin teilnehmen.
Bei kurzfristigem Rücktritt (sechs oder weniger Wochen vor Prüfungsbeginn) bzw. bei Nichterscheinen am Prüfungstag wird ein Verwaltungsaufwand von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben – unabhängig vom Grund.
Wer ohne wichtigen Grund nicht zur Prüfung erscheint, dessen Prüfung muss mit „nicht bestanden“ bewertet werden.
Die An- und Abmeldung beim Lehrgangsträger ist völlig unabhängig vom Prüfungsverfahren! Wenn Sie auch an der Prüfung nicht teilnehmen wollen, müssen Sie in jedem Fall gesondert von der Prüfung schriftlich zurücktreten.
Nach Abschluss der Korrektur erhalten Sie eine Ergebnismitteilung per Mail. Ihre Prüfungsergebnisse erscheinen dann im Online-Portal unter “Prüfungsergebnisse”. Telefonisch können keine Auskünfte über Ergebnisse erteilt werden.
Nach Abschluss der Prüfung, also nach Erhalt der endgültigen Ergebnismitteilung (nach der mündlichen Ergänzungsprüfung), können Sie Ihre Prüfungsaufgaben einsehen. Die Einsichtnahme wird in der Regel am letzten Freitag im Monat (09:00 – 13:00 Uhr) in Passau angeboten. Hierfür ist eine Anmeldung nötig - über unsere Ansprechpartner erhalten Sie ein Antragsformular.
Genauere Informationen erhalten Sie mit dem Prüfungsbescheid. Grundsätzlich kann eine Prüfung zweimal wiederholt werden. Bestandene und in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen werden Ihnen dabei angerechnet, wenn Sie sich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden. Wenn die zweite Wiederholung nicht bestanden wurde, können Sie ein neues Prüfungsverfahren starten. Alle Prüfungsfächer müssen dann neu abgelegt werden – auch die bereits bestandenen.
mündliche Prüfung
Ja. Die Einladung zur mündlichen Prüfung erhalten Sie gemeinsam mit der Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und das Einladungsschreiben mit.
Hilfsmittel wie z. B. Gesetzestexte sind i. d. R. nicht zugelassen bzw. nicht nötig. Gerne können Sie diese jedoch sicherheitshalber mitbringen. Der Prüfungsausschuss teilt Ihnen dann mit, was Sie benutzen dürfen.
Ausbilderprüfung
Eine Freistellung von der schriftlichen Ausbilderprüfung aufgrund eines Fachwirteabschlusses ist dauerhaft gültig.
Den Unterweisungsentwurf können Sie frei gestalten. Ein Muster ist nicht verfügbar.
Ihren Unterweisungsentwurf müssen Sie erst am Tag der praktischen Prüfung direkt dem Prüfungsausschuss in 3-facher Ausfertigung vorlegen.
Ihr Auszubildender für die Unterweisungsprobe ist i. d. R. jeweils ein anderer Prüfungsteilnehmer, der von der IHK zugeteilt wird.
Das macht Sinn. Sie können aber auch eine Ausbildungssituation aus einem anderen Fachbereich auswählen.
Die praktische Ausbilderprüfung findet für Sie nur an einem Tag statt. Mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung erfahren Sie, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit Sie für die praktische Prüfung eingeteilt wurden.
Die Zeugnisse werden ca. 2 Wochen nach der praktischen Prüfung versandt.
Das entscheiden Sie selbst. Beachten Sie jedoch, dass die gewählte/n Methode/n sinnvoll auf das gewählte Thema abgestimmt sein müssen.
Es gibt hier keine Vorgabe, d.h. Sie sind hier völlig frei bei Ihrer Gestaltung. Sie sollten jedoch auf einen sinnvollen Aufbau achten.